Diese Woche hatte ich als Mitglied des Urban Land Instituts (ULI) Gelegenheit, ein kompaktes Update zu ESG-Themen zu erhalten. Die Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen hatte mit ULI zu ihrem Frankfurter Standort in das Bürogebäude Westend First eingeladen. Die beiden Rechtsanwälte Dr. Sebastian Rohrer und Alina Sturm klärten über die rechtliche Umsetzung von ESG-Pflichten und ihre Herausforderungen im Miet- sowie Energierecht auf. Der Themenschwerpunkt war an dem Abend die Umstellung auf grüne Energie. Zum Jahreswechsel wurden gesetzliche Erneuerungen eingeführt.
Solarpflicht für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
Aktuell gibt es keine bundesweite Pflicht, Solaranlagen auf oder an bestimmten Immobilien zu installieren. Jedes Bundesland legt dazu eigene Regelungen fest. Ab dem 1. Januar 2025 haben mehrere Bundesländer die Solarpflicht erweitert. In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen existieren dagegen keine gesetzlichen Bestimmungen für eine Solarpflicht.
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Das GEIG setzt EU-Vorgaben zur Förderung der Elektromobilität um und bringt seit dem Jahreswechsel 2025 folgende Änderungen mit sich:
Bestandsgebäude: Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen müssen mindestens einen Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitstellen.
Neubauten: Bei neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Das CO2KostAufG regelt die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermietern und Mietern. Der Preis für eine Tonne CO₂ wurde zum 01.01.2025 von 45 € weiter auf 55 € erhöht. Dies führt zu höheren Kosten für fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas.
Mein herzlicher Dank an die Veranstalter für ein informatives Event und die Gastfreundschaft der Wirtschaftskanzlei GvW Graf von Westphalen in Aussichtslage auf die Frankfurter Skyline.





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